Am Anfang des Schuljahres wählt jede Klasse bzw. Stufe ihre Klassen- und Stufensprecher/innen. Diese bilden den Schülerrat, der sich spätestens fünf Wochen nach Beginn des Schuljahres trifft (nach Schulgesetz 17-01 §1).
Auf der Schülerratssitzung werden nun Vorschläge für Mitglieder der Schülervertretung und den Schülersprecher/die Schülersprecherin abgegeben und jede/r Schüler- bzw. Klassensprecher/in ist berechtigt zu wählen. Der Beitritt in die Schülervertretung wird Schülerinnen und Schülern ab der achten Klasse ermöglicht.
Zunächst erfolgt die Wahl des Schülersprechers/der Schülersprecherin. Diese/r ist direktes Mitglied in der SV und erste/r Vertreter/in in der Schulkonferenz.
Daraufhin werden weitere elf Mitglieder der Schülervertretung gewählt. Die fünf Schüler/innen, die die meisten Stimmen erhalten, sind neben dem Schülersprecher/der Schülersprecherin in der Schulkonferenz vertreten.
Da die Schüler/innen der Klassen 5 bis 7 nicht in die Schülervertretung gewählt werden können, veranstaltet die SV ein- bis zweimal jährlich die Mini – SV. Dort können die Schüler/innen der Unterstufe ihre Wünsche und Anliegen an die Schülervertretung heranbringen und oftmals kreative Aufgaben übernehmen.